COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung

Liebe Eltern,

auch für den Schulbetrieb wurden gestern durch die Bundesregierung Neuregelungen erlassen, die ab sofort gelten.

Geimpfte oder genesene Personen werden den getesteten Personen gleichgestellt. Für diese entfällt die zweimalige Testung pro Woche. Auch benötigen diese Personen keinen negativen Testnachweis für den Zutritt zum Schulgelände, wenn ein Impfnachweis einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus oder ein Genesenennachweis vorgelegt werden kann.

Neu geregelt ist, dass der zweimalige Selbsttest nur in der Schule unter Aufsicht vorgenommen werden darf. Die qualifizierte Selbstauskunft entfällt. Testungen, die zu Hause durchgeführt wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Alternativ werden Testnachweise, die in einem Testzentrum vorgenommen wurden, anerkannt.

Eltern, die bisher keine Einverständniserklärung zur Selbsttestung ihres Kindes vorgelegt haben werden gebeten, diese in Schriftform nachzureichen. Ohne Zustimmung zur Selbsttestung besteht Einlassverbot ins Schulgelände. Das Kind muss sich dann in häusliche Lernzeit begeben.

Erinnern möchte ich an unseren freibeweglichen Ferientag. Am Dienstag, dem 25.05.2021 findet kein Unterricht statt.

Ich wünsche Ihnen einen wunderbaren Himmelfahrtstag, den Kindern übermorgen einen schönen schulfreien Tag sowie allen ein erholsames Wochenende.

Mit besten Grüßen

C. Krieglsteiner