Es ist Schülern und Eltern untersagt, Lernmaterial in der Schule abzuholen oder abzugeben. Die Verteilung ist nur Lehrkräften gestattet. Die Klasse 3b erhält ihre Arbeitshefte durch Zustellung einer Lehrkraft. Noch nicht abgeholte Hefte der Klasse 4 werden auf dem Postweg zugestellt.