COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung

Liebe Eltern,

auch für den Schulbetrieb wurden gestern durch die Bundesregierung Neuregelungen erlassen, die ab sofort gelten.

Geimpfte oder genesene Personen werden den getesteten Personen gleichgestellt. Für diese entfällt die zweimalige Testung pro Woche. Auch benötigen diese Personen keinen negativen Testnachweis für den Zutritt zum Schulgelände, wenn ein Impfnachweis einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus oder ein Genesenennachweis vorgelegt werden kann.

Neu geregelt ist, dass der zweimalige Selbsttest nur in der Schule unter Aufsicht vorgenommen werden darf. Die qualifizierte Selbstauskunft entfällt. Testungen, die zu Hause durchgeführt wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Alternativ werden Testnachweise, die in einem Testzentrum vorgenommen wurden, anerkannt.

Eltern, die bisher keine Einverständniserklärung zur Selbsttestung ihres Kindes vorgelegt haben werden gebeten, diese in Schriftform nachzureichen. Ohne Zustimmung zur Selbsttestung besteht Einlassverbot ins Schulgelände. Das Kind muss sich dann in häusliche Lernzeit begeben.

Erinnern möchte ich an unseren freibeweglichen Ferientag. Am Dienstag, dem 25.05.2021 findet kein Unterricht statt.

Ich wünsche Ihnen einen wunderbaren Himmelfahrtstag, den Kindern übermorgen einen schönen schulfreien Tag sowie allen ein erholsames Wochenende.

Mit besten Grüßen

C. Krieglsteiner

Schulbetrieb ab 26.04.2021

Liebe Eltern,

der Bundestag hat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Bei einer Inzidenzzahl von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen findet auch an Grundschulen Wechselunterricht statt. An unserer Schule haben wir uns für ein Modell entschieden, dass uns ermöglicht, im ständigen persönlichen Kontakt mit den Kindern zu sein und auf individuelle Probleme und Fragen zum Lernstoff schnell reagieren zu können.

Die Klassen werden halbiert und  von der 1. bis zur 4. Stunde unterrichtet.

Der Unterricht findet je Gruppe im Wechsel einen Tag in der Schule und einen Tag in häuslicher Lernzeit statt. Die Gruppeneinteilung wurde den Kindern durch die Klassenleiterin mitgeteilt.

Unterrichtstage in der Woche vom 26.04.21 bis 30.04.21

Gruppe 1: Montag/ Mittwoch/ Freitag

Gruppe 2: Dienstag/ Donnerstag

Unterrichtstage in der Woche vom 03.05.21 bis 07.05.21

Gruppe 1: Dienstag/ Donnerstag

Gruppe 2: Montag/ Mittwoch/ Freitag         

Am Tag des Unterrichtes werden den Kindern Aufgaben für den “Lerntag zu Hause”  mitgegeben. 

Für Kinder deren Eltern zur Gruppe der systemrelevanten Berufe gehören, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Die bisherigen Anträge aus der vorherigen Notbetreuung behalten vorerst ihre Gültigkeit, wenn sich hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit keine Änderungen ergeben haben.

Systemrelevante Berufe

Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung

Elternbrief Staatsminister Piwarz                                             

Informationen des Hortes:

Im Hort gilt weiter eingeschränkter Regelbetrieb. Alle Kinder mit einem gültigen Hortvertrag können die Hortbetreuung ab 11.00 Uhr in Anspruch nehmen. Wir bitten um Pünktlichkeit aufgrund der Essenszeiten. Der Frühhort ist nur für Kinder an den Tagen des Präsenzunterrichtes und für Kinder die Anspruch auf Notbetreuung haben, geöffnet.

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende und viel Kraft für die bevorstehende anspruchsvolle Zeit, die wir hoffentlich gemeinsam gut meistern werden.

Catrin Krieglsteiner

Schulleiterin

 

Informationen zum Schulbetrieb

Liebe Eltern,

ich hoffe, Sie konnten die Ostertage genießen. Am 12. April soll der Unterricht wieder eingeschränkt beginnen. Der jetzige Stundenplan behält vorerst seine Gültigkeit.

Um das Risiko einer Ansteckung möglichst zu verhindern, werden für alle Kinder seitens des SMK Selbsttest zur Verfügung gestellt. Die Selbsttest werden zweimal wöchentlich unter Aufsicht der Lehrkräfte stattfinden. An unserer Schule sind der Montag und der Donnerstag dafür vorgesehen. Für die Ausübung der Selbsttestung benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligung. Ich bitte Sie, die Einwilligungserklärung Ihrem Kind am Montag, dem 12.04.2021 mitzugeben. Diese finden Sie hier: Einwilligung Selbsttest

Hinwiese zur Testdurchführung

Für die Betretung des Schulgeländes ist ab dem 12. April 2021 ein Test an der Schule oder ein Nachweis einer für die Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft, dass man nachweislich nicht mit dem Coronavirus infiziert ist, notwendig. Für die Selbstauskunft ist dieses Formular zu nutzen: Negativselbsttest auf SARS-CoV-2 Virus

Falls Sie als Personensorgeberechtigte eine Bescheinigung über die Negativtestung Ihres Kindes wünschen, geben Sie bitte am Tag der Testung Ihrem Kind einen formlosen Antrag auf eine Bescheinigung und folgendes ausgefülltes Formblatt mit: Nachweis Negativtestung an Schule

Bitte denken Sie weiterhin an die Mitgabe einer medizinische Mund-Nasen-Bedeckung.

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und hoffe, dass der Schulstart nicht allzu “ruckelig” beginnt. Bleiben wir positiv denkend negativ!

C. Krieglsteiner

Schulleiterin

Vorabinformation zur Selbsttestung auf Corona

Liebe Eltern,

soeben erhielt ich die Mitteilung, dass nach den Osterferien auch an Grundschulen eine Selbsttestung der Schülerinnen und Schüler auf das Coronavirus erfolgen soll. Die Testkits sollen in der 14. KW an die Schulen geliefert werden. In welcher Form sie  dann zur Verfügung stehen (Nasenabstrich oder Spucktest) ist mir noch nicht bekannt. Um eine Testung durchführen zu lassen, benötigen wir eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Ein Formular dazu wird noch erwartet. Sobald uns dieses zugestellt wird, werde ich es auf der Homepage veröffentlichen.

Ich wünsche Ihnen und unseren Kindern ein schönes, erholsames und hoffentlich sonniges Osterfest im Kreise Ihrer Familie. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen am 12.April.

Herzliche Grüße

Catrin Krieglsteiner